Rechtsprechung
LSG Bayern, 16.09.2009 - L 2 U 84/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - Nachweis im Grad der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit - widersprüchliche Unfallschilderung des Klägers - keine Wahlfeststellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls aufgrund von Schmerzen in der Schulter infolge des Abrutschens von einer Palette; Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen für eine Entschädigung eines Arbeitsunfalls bei unterschiedlichen Schilderungen ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - fehlende Unfallkausalität - Beweisanforderungen - keine Zeugen - unklare Angaben des Klägers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1
Nachweis eines Unfallereignisses in der gesetzlichen Unfallversicherung bei fehlenden Zeugen und widersprüchlicher Unfallschilderung des Versicherten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 18.01.2007 - S 4 U 20/05
- LSG Bayern, 16.09.2009 - L 2 U 84/07
- BSG, 20.01.2010 - B 2 U 285/09 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - …
Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 2 U 84/07
Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, dem Unfallereignis, geführt (Unfallkausalität, so die neuere Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls. - BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige …
Auszug aus LSG Bayern, 16.09.2009 - L 2 U 84/07
Der darüber hinausgehende Antrag des Klägers, ihm unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts Verletztengeld/Verletztenrente zu bezahlen, kommt darüber hinaus keine eigenständige Bedeutung zu, bzw. würde es sich insoweit um ein unzulässiges Grundurteil ohne vollstreckungsfähigen Inhalt handeln (BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R Rdnr.11).
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06
Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf
Nach den auch im Unfallversicherungsrecht anzuwendenden Regeln (vgl. BSG v. 30.06.1999, B 2 U 28/98) dieser Rechtsfigur ist Unfallversicherungsschutz dann zu bejahen, ohne dass es einer bis ins einzelne gehenden Sachaufklärung bedarf, wenn bei nicht aufklärbarem Unfallverlauf alle denkbaren Unfallverläufe und -zusammenhänge zu dem Ergebnis führen, dass die versicherte Tätigkeit - ursächlich im Sinne der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung waren (vgl. auch BayLSG vom 16.09.2009, L 2 U 84/07).